Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Social Media Betreuung durch Wave Marketing Ostholstein
1. Geltungsbereich
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) und SFT GmbH, Porschestraße 2, 23748 Lensahn (im Folgenden „Agentur“).
- 1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
- 1.3 Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für Marketing-Betreuungen außerhalb sozialer Medien, insbesondere nicht für klassische Marketing-Beratung, Marketing-Planung, Research/Marketing-Analyse, Media-Einkauf oder Media-Abwicklung außerhalb von Social Media.
- 1.4 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
- 1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Einer gesonderten Zurückweisung bedarf es nicht.
2. Vertragsgegenstand
- 2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing, Social Media Kommunikation sowie Marketing & Consulting. Dies umfasst insbesondere Beratung, Konzeption, Strategieentwicklung sowie die operative Umsetzung.
- 2.2 Der Kunde beauftragt die Agentur mit einzelnen oder mehreren Leistungen aus dem Leistungsportfolio.
- 2.3 Die Beauftragung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
3. Leistungen der Agentur
- 3.1 Die Agentur unterstützt Unternehmen bei der Planung, Umsetzung und Optimierung von Social-Media-Maßnahmen. Je nach gebuchtem Paket können Leistungen insbesondere umfassen:
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3.1.1 Strategieberatung und -entwicklung
- Workshops zur Nutzung von Social Media
- Entwicklung von Social-Media-Einstiegsstrategien
- Analyse und Optimierung bestehender Social-Media-Aktivitäten
- Entwicklung unternehmensspezifischer Kommunikationskonzepte
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3.1.2 Gestalterische und technische Umsetzung
- Konzeption, Design und Betreuung von Social-Media-Auftritten (z. B. Instagram, Facebook, TikTok)
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3.1.3 Werbekampagnen
- Planung und Umsetzung von Social Media Werbekampagnen (z. B. Facebook-/Instagram-Ads)
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3.1.4 Monitoring & Analyse
- Social Media Monitoring, Auswertungen und Reportings
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3.1.5 Community-Management
- Administrative und technische Betreuung von Social-Media-Accounts
- Redaktionelle Betreuung bis hin zum vollständigen Community-Management
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3.1.6 PR- und Kommunikationsleistungen
- Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien
- Ansprechpartner für Medien und Kommunikation
- Erstellung und Versand von Unternehmensmeldungen nach Abstimmung
4. Leistungsumfang, Vertragsschluss, Dritte, Projektablauf
- 4.1 Die Agentur erstellt ein Angebot mit detaillierter Beschreibung der Leistungen, des Leistungsumfangs, eventueller Abnahmen sowie ggf. geltender Lizenzbestimmungen.
- 4.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
- 4.3 Angebot und Annahme bilden gemeinsam den Auftrag.
- 4.4 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.
- 4.5 Zeitpläne werden einvernehmlich festgelegt und dokumentiert. Diese sind Bestandteil des Vertrages.
- 4.6 Bei Beauftragung über einen festen Leistungszeitraum sind ordentliche Kündigungen ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis zum Vertragsende anfallenden Kosten zu tragen.
5. Leistungsänderungen
- 5.1 Änderungswünsche sind mindestens in Textform mitzuteilen.
- 5.2 Die Agentur prüft den Änderungswunsch und unterbreitet ein Angebot zu Umsetzbarkeit, Kosten und Zeitplan.
- 5.3 Änderungen werden erst mit Annahme des Änderungsangebots wirksam.
6. Abnahmen
- 6.1 Vereinbarte Abnahmen richten sich nach den folgenden Regelungen.
- 6.2 Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich nach Anzeige der Abnahmebereitschaft.
- 6.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
- 6.4 Erfolgt keine Abnahme innerhalb von zwei Wochen, gilt die Leistung als abgenommen.
7. Pitches und Keynotes
- 7.1 Pitch-Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- 7.2 Ohne Vergütung entstehen keine Nutzungsrechte.
- 7.3 Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe erhoben werden.
8. Social Media Accounts
- 8.1 Social Media Accounts werden im Namen und auf Vollmacht des Kunden betrieben. Vertragspartner der Plattformen ist ausschließlich der Kunde.
- 8.2 Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und bei Vertragsende herausgegeben.
- 8.3 Die Agentur haftet nicht für den Betrieb externer Plattformen.
9. Rechteeinräumung
- 9.1 Nutzungsrechte werden gemäß Auftrag eingeräumt.
- 9.2 Der Kunde versichert, über erforderliche Rechte an gelieferten Inhalten zu verfügen.
- 9.3 Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
- 9.4 Nicht veröffentlichbarer Content aus unvorhersehbaren Gründen bleibt abrechenbar.
10. Mitwirkungspflichten
- 10.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
- 10.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
11. Vertraulichkeit
- 11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht offenkundigen Informationen.
- 11.2 Vertrauliche Informationen sind nach Vertragsende zurückzugeben oder zu löschen.
- 11.3 Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
12. Vergütung
- 12.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
- 12.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- 12.3 Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
- 12.4 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
13. Gewährleistung
- 13.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht abweichend geregelt.
- 13.2 Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
14. Haftung
- 14.1 Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
- 14.2 Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
- 14.3 Die rechtliche Prüfung von Inhalten obliegt dem Kunden.
- 14.4 Keine Haftung für Plattformen Dritter.
15. Rechtskonformität
- 15.1 Die Agentur ersetzt keine Rechtsberatung.
- 15.2 Hinweise auf erkennbare Risiken entbinden nicht von eigener Prüfung.
16. Kennzeichenschutz & Referenzen
- 16.1 Kennzeichen der Agentur dürfen nur mit Zustimmung genutzt werden.
- 16.2 Die Agentur darf die Geschäftsbeziehung als Referenz nennen, sofern nicht widersprochen wird.
17. Datenschutz
- 17.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
18. Schlussbestimmungen
- 18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 18.2 Gerichtsstand ist Deutschland, sofern gesetzlich zulässig.
- 18.3 Änderungen bedürfen der Schriftform.
- 18.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.